Cloud für den Mittelstand: Was Sie vor der Entscheidung klären sollten
Neun von zehn Unternehmen in Deutschland nutzen Cloud-Anwendungen. Sechs von zehn fühlen sich dazu gezwungen, weil die benötigte Software nur noch aus der Cloud angeboten wird. Die Entscheidung fällt damit oft, bevor jemand sie bewusst getroffen hat.
Die Cloud ist gesetzt, die Bedingungen sind es nicht
Für den Cloud Report 2025 hat Bitkom Research 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten befragt. 90 Prozent nutzen Cloud-Anwendungen, im Jahr davor waren es 81 Prozent. Rund 47 Prozent aller IT-Anwendungen laufen inzwischen aus der Cloud.
Die Stimmung ist gemischt. 53 Prozent der Cloud-Nutzer fühlen sich ihren Anbietern ausgeliefert, etwa bei Preisen oder bei der Vertragsgestaltung. 51 Prozent rechnen mit steigenden Betriebskosten.
Auffällig ist ein Widerspruch in den Zahlen. Die einfache Wechselmöglichkeit ist nur für 41 Prozent ein zwingendes Auswahlkriterium. Gleichzeitig fühlt sich mehr als die Hälfte ausgeliefert. Wer die Wechselmöglichkeit erst prüft, wenn er sie braucht, hat die ungünstigste Verhandlungsposition.
Worauf Unternehmen bei der Auswahl achten
Nach derselben Umfrage stehen Vertrauen in IT-Sicherheit, Datenschutz und Compliance sowie Leistungsfähigkeit und Stabilität mit je 99 Prozent ganz oben. Die Möglichkeit zur Datenverschlüsselung folgt mit 96 Prozent. Danach kommen Interoperabilität mit 69 Prozent, das Herkunftsland des Anbieters mit 67 Prozent und Rechenzentrums-Standorte in Deutschland oder der EU mit 64 Prozent.
Die vier Fragen vor der Unterschrift
Klären Sie diese Punkte, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.
Wo liegen die Daten, und wem gehört die Infrastruktur darunter? Ein Rechenzentrum in Deutschland sagt noch nichts darüber aus, wer die Server betreibt und wer Zugriff hat.
Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt? Die Liste gehört in den Auftragsverarbeitungsvertrag, mit Namen und Anschrift.
Wie kommen Sie wieder heraus? Lassen Sie sich den Ablauf eines Anbieterwechsels und das Exportformat Ihrer Daten beschreiben.
Was kostet der Dienst in drei Jahren? Fragen Sie nach, wie Preisanpassungen geregelt sind und was bei zusätzlichen Nutzern anfällt.
Der Data Act stärkt Ihre Position
Seit dem 12. September 2025 gilt der europäische Data Act. Er verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, Hindernisse für einen Anbieterwechsel zu beseitigen. Die Vorgaben gelten unabhängig von der Größe des Anbieters und auch für Verträge, die Sie vorher abgeschlossen haben.
Anbieter müssen schon vor Vertragsschluss verständlich darlegen, wie ein Wechsel abläuft und welche Rechte Sie beim Datenexport haben. Diese Angaben müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Angebotsunterlagen oder auf der Website verfügbar sein.
Bei den Kosten gilt eine Stufenregelung. Bis zum 11. Januar 2027 dürfen Anbieter nur noch Kosten berechnen, die unmittelbar mit dem Wechsel zusammenhängen. Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte vollständig unzulässig.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall ziehen Sie bitte juristischen Rat hinzu.
Was Sie jetzt tun sollten
- Listen Sie Ihre laufenden Cloud-Verträge mit Laufzeit und nächstem Verlängerungsdatum auf.
- Fordern Sie zu jedem Dienst die Beschreibung des Wechselverfahrens an. Anbieter müssen diese Information bereitstellen.
- Legen Sie für den wichtigsten Dienst fest, was ein Ausfall oder eine Preiserhöhung für Ihren Betrieb bedeuten würde.
Wenn Sie Ihre Cloud-Verträge auf diese Punkte hin durchsehen möchten, sprechen Sie uns an.
Quellen
- Bitkom: Wirtschaft ruft nach einer deutschen Cloud, Presseinformation vom 11.06.2025 (Cloud Report 2025, 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, KW 12 bis KW 19 2025)
- Bundesnetzagentur: Datenverarbeitungsdienste und Anbieterwechsel, abgerufen am 13.10.2026